XRechnung
XRechnung wird in Deutschland zur Pflicht
Die Basis für die europaweite Harmonisierung elektronischer Rechnungen ist die EU-Richtlinie RL 2014/55/EU (EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen) vom 26.5.2015. Die EU-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die notwendigen Erlasse für eine E-Rechnung Verarbeitung zu veröffentlichen. Die Richtlinie sieht eine Übergangsfrist von 30 Monaten vor, in welcher die Mitgliedstaaten die Umsetzung für den Empfang von E-Rechnungen umgesetzt haben müssen.
E-Rechnungsgesetz
Mit dem E-Rechnungsgesetz (1.12.2016) hat die Bundesregierung die EU-Vorgabe „2014/55/EU“ über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen umgesetzt und mit der E-Rechnungs-Verordnung genauer definiert.
E-Rechnungs-Verordnung
Am 6.9.2017 verabschiedete das Bundeskabinett die E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO). Die E-Rech-VO sieht vor, dass in Zukunft Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung weitestgehend elektronisch zu stellen sind. Für die Bundesrepublik Deutschland definiert die E-Rech-VO verschiedene Umsetzungszeitpunkte für die Einführung der XRechnung.
Bis zum 27.11.2018 hat der Bund die technischen Voraussetzungen für die Annahme von E-Rechnungen zu schaffen. Dies betrifft nur Bundesministerien und oberste Bundesbehörden.
Die subzentralen öffentlichen Auftraggeber werden erst zum 27.11.2019 verpflichtet.
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